Privates Baurecht
Die Tätigkeit im Bereich des privaten Baurechts erstreckt sich vor allem auf- Vertragsgestaltung und Prüfung im Bereich BGB-Vertrag und VOB/B-Vertrag, Bauträger- und Baubetreuungsvertrag
- Vertragsstrafen, Verzug, Behinderung
- Beendigung, Gewährleistung, Verjährung
- Vergütung, Abschlagszahlung, Sicherungsmittel, Schlussrechnungen und Schlusszahlung
- Bauforderungssicherungsgesetz, Bauhandwerkersicherung
- Architekten- Honorarvereinbarung, Kostenermittlungsverfahren und Kostenkontrolle, Bausummenüberschreitung
- Haftungen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bau- und Architektenrecht