DR. JUR. JÖRG PFOST
Rechtsanwaltskanzlei

Medizinrecht

Die Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts erstreckt sich vor allem auf
  • das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung
  • ärztliches Berufsrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung
  • Verfahrens- und Prozessrecht

Insbesondere bei der Gründung aber auch Auflösung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, medizinischen Versorgungszentren, Gestaltung von Arbeitsverträgen sind wir beratend und gestaltend tätig.

Betroffene Patienten oder betroffene Ärzte vertreten wir in Haftungsprozessen.