DR. JUR. JÖRG PFOST
Rechtsanwaltskanzlei

Immobilienrecht

Die Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts erstreckt sich vor allem auf 

  • das Immobilienkaufrecht: Vertragsgestaltung und Prüfung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Bauverträgen, Teilungserklärungen, Darlehensverträgen, Maklerverträgen, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen, u.a.
  • das private Baurecht: BGB – Bauvertrag und VOB/B – Vertrag, Bauforderungssicherungsgesetz, Bauhandwerkersicherung, Kostenkontrolle, Bausummenüberschreitung, Haftungsfragen, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bau- und Architektenrecht, einschl. Durchführung von selbständigen Beweisverfahren, u.a.Maklerrecht: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Immobilienmaklern und Kunden, insbesondere im Bereich von Honorarfragen und der Erarbeitung entsprechender Verträge, u.a.
  • Das Recht der Immobilienfinanzierung: Prüfung von Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, Abwehr unberechtigter Forderungen, Geltendmachung von Rückgewähr- und Nichtvalutierungsansprüchen, Fragen der Umfinanzierung, u.a.