Bank- und Anlagerecht
Im Bereich des Bankrechts beraten und vertreten wir Bank- und Kreditinstitute wie auch Kunden, insbesondere in den Bereichen
- Bankvertragsrecht
- Darlehensverträge
- Leasing
- Beendigung von Darlehen
- notleidende Kredite
- Kreditsicherung
- Bestellung aller Sicherheitsarten und Verwertung
- Verbraucherdarlehensrecht
- Zinsanpassungsklauseln
- Immobilienfinanzierung
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen bei fehlerhafter Vermögensverwaltung, fehlerhafter Anlageberatung und/oder fehlerhafter Anlagevermittlung